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Aufenthalt bis 30 Tage:
Ein Aufenthalt in Thailand ist bis zu
30 Tagen ohne Visum möglich. Dies gilt für Touristen,
deren Länder diplomatische Beziehung zu Thailand pflegen.
Also auch für Deutschland, Österreich und der
Schweiz. Es wird ein sog. "Visa on arrival" in den Pass gestempelt.
Das Visum wird dann bei Einreise in den Pass gestempelt. Voraussetzung
dafür ist das Vorliegen eines bestätigten Weiter-
bzw. Rückflugtickets
innerhalb dieser 30 Tage. |
Aufenthalt über 30 Tage:
Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt über 30 Tagen müssen sie bei Ihrer zuständigen Thailändischen Auslandsvertretung vor Abreise ein Visum beantragen. Hierfür gibt es das Tourist
Visa, das für einen Aufenthalt von 60
Tagen je Einreise berechtigt.
Darüber hinaus gibt es für Geschäftsreisende,
Rentner und für mit Thais verheiratete das Non
Immigrant Visa, das für einen Aufenthalt von 90
Tagen je Einreise berechtigt. Das Non Immigrant Visa
ist auch mit multiplen Einreisen
erhältlich und gilt dann längstens für ein Jahr.
Jedoch muß das Königreich auch hier alle 90 Tage
verlassen werden, um das Visum zu erneuern.
Um eine Verlängerung zu erhalten, ist es auch möglich einfach in ein benachbartes Land auszureisen. Nach Aus- und sofortiger Einreise erhält man
erneut ein sog. "Visa on arrival". Die Gültigkeitsdauer, ist jedoch abhängig von der Art der Einreise. Reist man auf dem Landweg nach Thailand ein erhält man ein 15 Tage gültiges Visum; reist man jedoch auf den Luftweg (also über einen Flughafen ein), so erhält man ein 30 Tage gültiges Visum. Dies kann man so oft wiederholen wie man möchte. |
Visumsgebühren:
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Tourist Visa |
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bis 60 Tage Aufenthalt je Einreise |
30,00 € |
pro Einreise |
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Non Immigrant Visa |
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bis 90 Tage Aufenthalt je Einreise |
50,00 € |
pro Einreise |
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Non Immigrant Visa |
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bis 90 Tage Aufenthalt je Einreise |
120,00 € |
mehrfache Einreisen |
Visumsantrag:
| Folgende Unterlagen werden bei Beantragung eines Visums
benötigt: |
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Reisepass |
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Gültigkeit mind. 6 Monate
Kinderausweis wird nicht akzeptiert!
Für Kinder entweder eigenen Reisepass oder einen Eintrag
im Pass der Eltern. |
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Visumsantrag 1-fach |
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1 Passbild neueren Datums |
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Bei Bürgern aus Ostblockstaaten und Reisenden mit Reisepass-ersetzenden Dokumenten
3 Passbilder sowie 2 Kopien des Reisepasses und der Reisebestätigung. |
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Nachweis über die gebuchte Reise |
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Adressierter und frankierter Rückumschlag
(Einschreiben) |
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Visumsgebühr in bar oder per Postanweisung |
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bei Non Immigrant Visa für
Geschäftsreisende zusätzlich Firmenbestätigung
beilegen |
Quelle:
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Königlich Thailändisches
Hon.-Generalkonsulat
Prinzenstraße 13
80639 München
Tel. (0 89) 1 68 97 88
Fax. (0 89) 1 30 71 - 180
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