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Aufenthalt bis 30 Tage:
Ein Aufenthalt in Thailand ist bis zu
30 Tagen ohne Visum möglich. Dies gilt für Touristen,
deren Länder diplomatische Beziehung zu Thailand pflegen.
Also auch für Deutschland, Österreich und der
Schweiz.
Das Visum wird dann bei Einreise in den Pass gestempelt. Voraussetzung
dafür ist das Vorliegen eines bestätigten Weiter-
bzw. Rückflugtickets
innerhalb dieser 30 Tage. Dies berechtigt aber längstens einen Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen, da dann Thailand für die kommenden 90 Tage die Einreise verweigert. |
Aufenthalt über 30 Tage:
Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt über 30 Tagen benötigen
Sie ein Visum. Hierfür gibt es das Tourist
Visa, das zu einem Aufenthalt von 60
Tagen je Einreise berechtigt.
Darüber hinaus gibt es für Geschäftsreisende,
Rentner und für mit Thais verheiratete das Non
Immigrant Visa, das zu einem Aufenthalt von 90
Tagen je Einreise berechtigt. Das Non Immigrant Visa
ist auch mit multiplen Einreisen
erhältlich und gilt dann längstens für ein Jahr.
Jedoch muß das Königreich auch hier alle 90 Tage
verlassen werden, um das Visum zu erneuern.
Es ist auch möglich, das Königreich alle 30 Tage
in eines der benachbarten Länder zu verlassen. Nach dem
Erhalt des Ausreisestempels auf Thailändischer Seite und dem
Erhalt des Ein- und Ausreisestempels auf benachbarter Seite,
erhält
man erneut ein 30 Tage gültiges Visum für Thailand. Dies ist jedoch nur 3 mal möglich. Auf diese Art kann man länstenfalls 90 Tage in Thailand bleiben. Nach diesen 90 Tagen muss man für mindestens weitere 90 Tage Thailand verlassen bevor man wieder mit einem Tourist Visa einreisen kann. |
Visumsgebühren:
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Tourist Visa |
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bis 60 Tage Aufenthalt je Einreise |
30,00 € |
pro Einreise |
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Non Immigrant Visa |
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bis 90 Tage Aufenthalt je Einreise |
50,00 € |
pro Einreise |
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Non Immigrant Visa |
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bis 90 Tage Aufenthalt je Einreise |
120,00 € |
mehrfache Einreisen |
Visumsantrag:
| Folgende Unterlagen werden bei Beantragung eines Visums
benötigt: |
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Reisepass |
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Gültigkeit mind. 6 Monate
Kinderausweis wird nicht akzeptiert!
Für Kinder entweder eigenen Reisepass oder einen Eintrag
im Pass der Eltern. |
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Visumsantrag 1-fach |
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1 Passbild neueren Datums |
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Bei Bürgern aus Ostblockstaaten und Reisenden mit Reisepass-ersetzenden Dokumenten
3 Passbilder sowie 2 Kopien des Reisepasses und der Reisebestätigung. |
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Nachweis über die gebuchte Reise |
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Adressierter und frankierter Rückumschlag
(Einschreiben) |
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Visumsgebühr in bar oder per Postanweisung |
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bei Non Immigrant Visa für
Geschäftsreisende zusätzlich Firmenbestätigung
beilegen |
Quelle:
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Königlich Thailändisches
Hon.-Generalkonsulat
Prinzenstraße 13
80639 München
Tel. (0 89) 1 68 97 88
Fax. (0 89) 1 30 71 - 180
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